· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Private Pkw-Nutzung des Autohaus-Inhabers ‒ Fünf Tipps zum Steuern sparen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Egal in welcher Gesellschaftsform Sie Ihr Autohaus führen, eines ist immer gleich: Als Autohaus-Inhaber nutzen Sie in der Regel ein dem Autohaus gehörenden Pkw auch für private Fahrten. Die Folge: Alle Aufwendungen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, dafür müssen Sie aber die private Nutzung versteuern. Je nach Fahrzeug ist das nicht gerade wenig. Deswegen gibt Ihnen ASR fünf Tipps an die Hand, mit denen sich die Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung reduzieren lässt. |
Tipp 1: Richtig rechnen beim Bruttolistenpreis
Dreh- und Angelpunkt bei der Ein-Prozent-Regelung ist der Bruttolistenpreis (BLP) des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Von ihm ist die Höhe des zu versteuernden Privatanteils abhängig. Hier haben Sie drei Stellschrauben:
- Abrundung auf volle 100 Euro berücksichtigen: Der für die Besteuerung ermittelte BLP ist auf volle 100 Euro abzurunden. Das klingt banal, wird in der Praxis aber oft vergessen ‒ und läppert sich über die Jahre (BMF, Schreiben vom 18.11.2009, Az. IV C 6 ‒ S 2177/07/10004, Tz. 10, Abruf-Nr. 43027).
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