· Nachricht · Kfz-Kosten
Privatnutzung eines betrieblichen Brennstoffzellenfahrzeugs
| Nutzen Arbeitnehmer betriebliche Brennstoffzellenfahrzeuge, können sie bei der Ermittlung des Privatanteils einen bestimmten Betrag vom Bruttolistenpreis abziehen. Die bei Brennstoffzellenfahrzeugen im Fahrzeug gespeicherte Energie ist vergleichbar mit der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen (kWh-Wert). Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen. Das hat das BMF festgelegt. |
Der Bruttolistenpreis wird um die Kosten für das Batteriesystem pauschal ‒ je nach Anschaffungsjahr und Batteriekapazität ‒ wie folgt gekürzt:
Jahr der Erstzulassung | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Minderungsbetrag je kWh in Euro | 500 | 450 | 400 | 350 | 300 | 250 | 200 | 150 | 100 | 50 |
Höchstbetrag in Euro | 10.000 | 9.500 | 9.000 | 8.500 | 8.000 | 7.500 | 7.000 | 6.500 | 6.000 | 5.500 |
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