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  • · Nachricht · Kfz-Kosten

    Privatnutzung eines betrieblichen Brennstoffzellenfahrzeugs

    | Nutzen Arbeitnehmer betriebliche Brennstoffzellenfahrzeuge, können sie bei der Ermittlung des Privatanteils einen bestimmten Betrag vom Bruttolistenpreis abziehen. Die bei Brennstoffzellenfahrzeugen im Fahrzeug gespeicherte Energie ist vergleichbar mit der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen (kWh-Wert). Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen. Das hat das BMF festgelegt. |

     

    Der Bruttolistenpreis wird um die Kosten für das Batteriesystem pauschal ‒ je nach Anschaffungsjahr und Batteriekapazität ‒ wie folgt gekürzt:

     

    Jahr der Erstzulassung

    2013

    2014

    2015

    2016

    2017

    2018

    2019

    2020

    2021

    2022

    Minderungsbetrag je kWh in Euro

    500

    450

    400

    350

    300

    250

    200

    150

    100

    50

    Höchstbetrag in Euro

    10.000

    9.500

    9.000

    8.500

    8.000

    7.500

    7.000

    6.500

    6.000

    5.500