26.03.2019 · Nachricht · Kfz-Kosten/Elektromobilität/Umsatzsteuer
Privat genutzter Elektro-Pkw: Das gilt bei der Umsatzsteuer
| Für dienstlich und privat genutzte Elektro- bzw. Hybrid-Elektrofahrzeuge, die Sie im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 anschaffen oder leasen, wird die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert (ASR 2/2019, Seite 10). Bei der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das nicht so. Das hat das BMF auf Nachfrage mitgeteilt. |
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