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  • 10.07.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer

    Dienstwagen: Kein unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch

    | Nutzt einer Ihrer Mitarbeiter einen Dienstwagen, dürfen Sie den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nur dann nach den anteiligen tatsächlichen Kosten ermitteln, wenn das Fahrtenbuch durchgängig für das ganze Kalenderjahr geführt wird. Ein unterjähriger Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung ist für dasselbe Fahrzeug nicht möglich, entschied der BFH. |