21.06.2018 · Nachricht · Kfz-Kosten/Lohnsteuer
Elektro-Dienstwagen: Was deckt pauschaler Auslagenersatz ab?
| Sie können als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern, die einen Elektro-Dienstwagen fahren, im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 einen pauschalen steuerfreien Auslagenersatz für den Ladestrom zahlen: 50 Euro monatlich, wenn es in Ihrem Autohaus bzw. Kfz-Betrieb keine Lademöglichkeit gibt. 20 Euro monatlich sind es, wenn Sie eine solche anbieten. So steht es im BMF-Schreiben vom 26.10.2017, Rz. 19a. In der Praxis stellt sich die Frage: Welche Kosten sind mit dem pauschalen Auslagenersatz abgegolten? |
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