· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnversteuerung
Fahrzeugpool: So versteuern Sie den Sachbezug bei Ihren Mitarbeitern prüfungssicher
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Ihre Mitarbeiter nutzen Vorführwägen auch für private Zwecke? An sich ist das überhaupt kein Problem. Wäre da nur nicht die Lohnabrechnung. Den Vorteil aus der Nutzung dieser Poolfahrzeuge müssen Sie bei Ihren Mitarbeitern nämlich als Arbeitslohn erfassen. In welcher Höhe? Darüber wird in Lohnsteuerprüfungen immer wieder gestritten. Damit Sie einer solchen Prüfung gelassen entgegen sehen können, erläutert ASR das Prüffeld „Poolfahrzeuge“ anhand vieler Musterbeispiele. |
Fahrzeugnutzung durch Mitarbeiter führt zu Sachbezug
Nutzt Ihr Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug für private Zwecke, handelt es sich um einen Sachbezug, der nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG zu versteuern und zu verbeitragen ist. Darf Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen ‒ das ist in der Regel Ihr Autohaus ‒ müssen Sie nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG einen weiteren Sachbezug erfassen.
Ein Fahrzeug pro Mitarbeiter: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch
Am einfachsten ist die steuer- und sv-rechtliche Handhabung, wenn Ihrem Mitarbeiter immer dasselbe Fahrzeug zur Verfügung steht. Dann ist
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