· Fachbeitrag · Kfz-Steuer
Der „Nissan Navara King Cab D 40“ ist kfz-steuerlich ein Pkw
| Der „Nissan Navara King Cab D 40“ ist kfz-steuerlich ein Pkw, obwohl er als Lkw (offener Kasten) mit der Klassifizierung N1 zugelassen ist. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |
Für die Klassifizierung als Pkw sprächen insbesondere folgende Merkmale:
- Die Ladefläche (2,9 m2) sei zwar groß, überwiege aber die der Personenbeförderung dienende Fläche (2,36 m2)nur unwesentlich.
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