· Fachbeitrag · Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird künftig von den Hauptzollämtern verwaltet
| Spätestens ab 1. Juli 2014 ist die (Bundes-)Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Dazu werden seit Februar die Daten von 58 Mio. Fahrzeugen sukzessive von den Landesfinanzbehörden in ein automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung des Bundes übertragen. |
Sie bzw. Ihre Kunden werden davon kaum etwas mitbekommen:
- Die bisher von den Finanzämtern erlassenen Steuerbescheide bleiben in vollem Umfang gültig.
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