· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ein Sachbezug?
| Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob der Zuschuss eines Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung einen Sachbezug darstellt, der bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei ist. Das FG Mecklenburg-Vorpommern meint „Ja“. Das Finanzamt geht aber von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn aus. Es hat deshalb den BFH angerufen. |
Finanzverwaltung beurteilt Zuschüsse bisher als Barlohn
Sowohl die Lohnsteuerprüfer als auch die Sachbearbeiter in den Finanzämtern gehen bisher davon aus, dass es sich bei dem Zuschuss um Barlohn, und nicht um einen Sachbezug handelt. Sie können auch gar nicht anders agieren, weil ihnen das BMF diese Handhabung vorgegeben hat (BMF, Schreiben vom 10.10.2013, Az. IV C 5 ‒ S 2334/13/10001, Abruf-Nr. 133271).
FG Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht andere Sichtweise
Diese Ansicht ist angreifbar. Das FG Mecklenburg-Vorpommern meint, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Krankenversicherung sehr wohl als Sachlohn beurteilt werden können. Damit die 44-Euro-Regelung greifen kann, müssen nur folgende Voraussetzungen erfüllt sein (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.03.2017, Az. 1 K 215/16, Abruf-Nr. 194370):
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