Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Betriebsveranstaltungen: BMF erläutert Besonderheiten

    | Zum 1. Januar 2015 ist die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen durch § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG neu geregelt worden. Das BMF hat jetzt in einem Schreiben erläutert, wie die gesetzlichen Regelungen bei der Lohn- und Umsatzbesteuerung in der Praxis anzuwenden sind. |

     

    • Neu ist, dass ab 2015 alle Aufwendungen in die lohn- und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einer Betriebsveranstaltung einzurechnen sind.
    • Eine Ausnahme gilt für rechnerische Selbstkosten wie anteilige Kosten der Lohnbuchhaltung, anteilige Abschreibung oder anteilige Kosten für Energie und Wasser, wenn in Räumlichkeiten der Firma gefeiert wird.