· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Betriebsveranstaltungen: BMF erläutert Besonderheiten
| Zum 1. Januar 2015 ist die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen durch § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG neu geregelt worden. Das BMF hat jetzt in einem Schreiben erläutert, wie die gesetzlichen Regelungen bei der Lohn- und Umsatzbesteuerung in der Praxis anzuwenden sind. |
- Neu ist, dass ab 2015 alle Aufwendungen in die lohn- und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einer Betriebsveranstaltung einzurechnen sind.
- Eine Ausnahme gilt für rechnerische Selbstkosten wie anteilige Kosten der Lohnbuchhaltung, anteilige Abschreibung oder anteilige Kosten für Energie und Wasser, wenn in Räumlichkeiten der Firma gefeiert wird.
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