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  • 09.10.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Fehler in der ELStAM-Datenbank ändert die Steuerklasse

    | Ein technischer Fehler in der ELStAM-Datenbank hat dafür gesorgt, dass bundesweit die Steuerklasse einzelner Arbeitnehmer von Steuerklasse 3 auf 4 geändert wurde. Diese Änderung wurde deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Die Folge sind fehlerhafte Lohnabrechnungen. Um den Fehler ausmerzen zu können, brauchen die Finanzämter die Hilfe betroffener Arbeitnehmer. |