26.04.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Gebühren für Prepaid-Kreditkarte sind kein Sachbezug
| Gewähren Sie einem Mitarbeiter Sachbezüge im Wert von maximal 44 Euro im Monat und wickeln Sie den Sachbezugswert über eine Prepaid-Kreditkarte ab, rechnen Lohnsteuerprüfer die Gebühren für das Aufladen der Karte oder die einmaligen Setup-Gebühren des Kartenanbieters gerne zu den Sachbezügen. Dadurch kann es passieren, dass die 44-Euro-Freigrenze überschritten wird und die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für die Sachbezüge wegfällt. Doch hier gibt es jetzt Entwarnung. |
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