· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Höhere Sachbezugswerte für Verpflegung zum 1. Januar 2014
| Bei der Lohnabrechnung müssen Sie seit 1. Januar 2014 mit neuen Werten rechnen. Denn die Sachbezugswerte für Verpflegung sind zum 1. Januar 2014 geringfügig gestiegen. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen beträgt nun 3,00 Euro. Für das Frühstück gelten neuerdings 1,63 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt künftig 7,63 Euro. |
Wichtig | Die Sachbezugswerte spielen nach der Reisekostenreform 2014 bei der Bewirtung eines Mitarbeiters auf Dienstreisen eine geringere Rolle:
- Der Sachbezugswert für Verpflegung kann künftig nur noch für eine „übliche“ Mahlzeit bis 60 Euro angesetzt werden, wenn der auf einer Dienstreise bewirtete Mitarbeiter keinen Anspruch auf die Verpflegungspauschale hat.
- Die Sachbezugswerte dürfen nicht mehr zur Kürzung der Verpflegungspauschale herangezogen werden. Dort müssen jetzt 4,80 für ein Frühstück und 9,60 Euro für ein Mittag- oder Abendessen abgezogen werden.
Weiterführende Hinweise
- Alle Sachbezugswerte für die Verpflegung und die Werte im Zusammenhang mit der Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer im Jahr 2014 finden Sie auf wvv.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen → Lohnsteuer.
- Beitrag „Die neuen Verpflegungspauschalen und deren Anrechnung bei der Gestellung von Mahlzeiten“, ASR 1/2014, Seite 6
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 2 | ID 42492738