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  • 12.01.2017 · Nachricht · Lohnsteuer

    Kindergartenzuschuss: Rückfallklauseln vermeiden!

    | Der Kindergartenzuschuss ist ein beliebtes Mittel, um den Nettolohn der Arbeitnehmer zu optimieren. Zahlen Sie als Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist dieser unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 EStG lohnsteuerfrei. Eine Rückfallklausel, wonach der Zuschuss etwa bei Eintritt der Schulpflicht als normaler Barlohn zu bezahlen ist, sollten Sie aber tunlichst vermeiden. Denn dann entfällt die Steuerfreiheit von Anfang an, so die OFD Nordrhein-Westfalen. |