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  • 24.09.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Kostenlose Sonderausgabe: „Die Reisekostenreform 2014“

    | Mit der Reform des Reisekostenrechts ändert sich zum 1. Januar 2014 einiges: Die erste Tätigkeitsstätte löst die regelmäßige Arbeitsstätte ab. Das kann insbesondere bei Autohäusern und Kfz-Betrieben mit mehreren Standorten eine Rolle spielen. Ferner wird es künftig nur noch zwei statt bisher drei Verpflegungspauschalen geben, die Sie Ihren Mitarbeitern bei Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten steuerfrei erstatten können. Alle Änderungen ab 2014 können Sie nachlesen in der Sonderausgabe „Die Reisekostenreform 2014“; sie steht Ihnen im Internet kostenlos zur Verfügung. |