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Lohnsteuer-Jahresausgleich 2016 - Frist endet am 31.03.2017
| Die Frist für die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleich 2016 endet auch im Jahr 2017 erst am 31.03. Das hat das BMF jetzt der ASR-Redaktion bestätigt. Eine Gesetzesänderung in § 42b EStG zum 01.01.2017 hatte darauf hingedeutet, dass die Frist bereits zum 28.02.2017 enden würde. Das ist aber erstmals 2018 der Fall. |
Die Mitteilung des BMF im Wortlaut: „Die von Ihnen angesprochene Änderung des § 42b EStG ist nach § 52 Abs. 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730) erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31.12. 2016 zufließen.“
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Lohnsteuer-Jahresausgleich: Pflicht oder Kür?, ASR 2/2017, Seite 5 → Abruf-Nr. 44414735