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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Pkw-Verkauf an Mitarbeiter: BFH-Berechnungsmethode mindert den geldwerten Vorteil

    | Beim Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens an einen Mitarbeiter gewähren Sie diesem in der Regel einen Personalrabatt. Dabei wenden Sie Ihrem Mitarbeiter möglicherweise einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil zu. Diesen gilt es, möglichst gering zu halten. Dafür gibt es mittlerweile drei Berechnungsmethoden. Am günstigsten ist die Methode aus einem aktuellen Urteil des BFH. Erfahren Sie, warum Sie diese als Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer besser nicht verwenden, wie Ihr Mitarbeiter sie aber dennoch nutzen kann. |

    Das Grundprinzip bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils

    Den Personalrabatt, den Sie einem Mitarbeiter beim Kauf eines Fahrzeugs gewähren, muss Ihr Mitarbeiter nicht in voller Höhe als geldwerten Vorteil versteuern. Der Listenpreis des Fahrzeugs ist um

    • den üblichen Preisnachlass,