· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2016 nur für Verpflegung
| Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Das hat zur Folge: 2016 steigen die Werte für Verpflegung. Die Sachbezugswerte für eine Unterkunft bleiben dagegen auf dem Niveau von 2015. |
Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2016:
- Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 236 Euro (bisher: 229 Euro).
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