· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2017 nur für Verpflegung
| Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher steigen 2017 die Werte für Verpflegung. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert. |
Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2017:
- Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 241 Euro (bisher: 236 Euro).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig