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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2017 nur für Verpflegung

    | Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher steigen 2017 die Werte für Verpflegung. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert. |

     

    Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2017:

    • Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 241 Euro (bisher: 236 Euro).