· Fachbeitrag · Lohnsteuer
So wirken sich die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 in der Praxis aus
von Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Grasmück, Walsheim
| Am 1. Januar 2015 sind die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen für die Praxis der Personalabrechnung in Autohäusern und Kfz-Betrieben vor. Zudem zeigt er Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie lohnsteuerlicher Nachteile vermeiden können. |
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStR 2015; Abruf-Nr. 143015) berücksichtigen die Entwicklungen der Rechtsprechung und nehmen zahlreiche andere Verwaltungsschreiben auf. Viele Änderungen sind eher redaktioneller Art. Die LStR 2015 gelten grundsätzlich für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach diesem Zeitpunkt zufließen.
Änderungen im Bereich der Mahlzeitengestellung
Die LStR 2015 betreffen verschiedene Bereiche der Mahlzeitengestellung:
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