28.02.2018 · Nachricht · Lohnsteuer
Überlassung von PC, Handy & Co.: Steuerfalle bei Leasing kennen
| Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie die Geräte leasen und der Leasingvertrag vorsieht, dass Ihre Mitarbeiter das Gerät nach Ende der Laufzeit zu einem sehr geringen Preis kaufen können. Dann wird die Überlassung lohnsteuerpflichtig, so das FG Sachsen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig