· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Weg für die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ist frei
| Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Bundesrat und Bundestag haben jetzt dem Kompromiss zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt, nachdem der Bundesrat das Gesetz im Juli blockiert hatte. Die Gesetzesänderung wirkt sich bereits auf die Lohnabrechnung für Dezember 2011 aus. |
PRAXISHINWEIS | Der Erhöhungsbetrag von 80 Euro wird im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 berücksichtigt. Wie das geschieht, steht in ASR 6/2011, Seite 9. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29501210