· Nachricht · Lohnsteuer
Weiter Vereinfachung für Reisekosten und Mahlzeitengestellung
| Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens M gilt jetzt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert. |
Seit 2014 muss der Großbuchstabe „M“ im Lohnkonto aufgezeichnet und in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden. Und zwar dann, wenn
- Sie oder ein Dritter auf Ihre Veranlassung einem Mitarbeiter
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