· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Betriebsveranstaltung
FG Köln: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen
| Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat das FG Köln entschieden und sich so der Ansicht des BMF widersetzt. Endgültig entscheiden muss den Fall nun der BFH. |
Kochkurs als Weihnachtsfeier e‒ 2 Personen sagen kurzfristig ab
Eine GmbH plante Ende 2016, einen gemeinsamen Kochkurs als Weihnachtsfeier durchzuführen. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten 2 kurzfristig ab, ohne dass sich dadurch die vom Veranstalter veranschlagten Kosten reduzierten.
- Die GmbH berechnete die Zuwendung an die einzelnen Arbeitnehmer, indem sie die ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmer berücksichtigte.
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