· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung
Betriebsveranstaltung: Das sind die aktuellen steuerlichen und sv-rechtlichen Regelungen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Betriebsveranstaltungen haben in der letzten Zeit häufig zu Streitigkeiten geführt. Mal war strittig, ob die Veranstaltung allen offenstehen muss und mal, ob No-show-Kosten zu den Zuwendungen gehören und dann waren es die Umsatzsteuer oder die Pauschalierung, die Fragen aufwarfen. Erfreulicherweise sind diese Fragen geklärt. ASR gibt daher einen umfassenden Überblick über die seit 2015 geltenden Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen inkl. der dazu kürzlich ergangenen BFH- und BSG-Rechtsprechung. |
Gesetzliche Regelung zu Betriebsveranstaltungen ab 2015
Der Gesetzgeber hat im Zollkodexanpassungsgesetz eine gesetzliche Regelung für Betriebsveranstaltungen in das EStG aufgenommen, die seit dem Jahr 2015 anzuwenden ist. Diese Regelung sieht Folgendes vor:
Die steuerliche Definition von Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von solchen Veranstaltungen gehören zum Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG).
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