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  • · Nachricht · Lohnsteuer/Sozialversicherung

    Bruttoentgeltumwandlung zur Gehaltsoptimierung möglich

    | Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter arbeitsvertraglich wirksam, dass sein Barlohn verringert wird und er im Gegenzug weitere lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen erhält, nimmt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund eine reine Lohnverwendungsabrede an. In der Konsequenz fordert er Beiträge auf der Grundlage der zuvor gezahlten Löhne nach. Dagegen können Sie die Urteile des LSG Baden-Württemberg und des LSG Bayern ins Feld führen. |

     

    Aus Sicht der beiden Gerichte schlägt die Änderung der Arbeitsverträge auch auf das Beitragsrecht durch:

    • Die Gehaltsumwandlung zur „Nettolohnoptimierung“ ist keine rechtsmissbräuchliche vertragliche Gestaltung. Eine Nettolohnoptimierung ist nicht nur bei Erhöhung des Gehaltsniveaus möglich. Sie kann auch durch eine Gehaltsumwandlung erreicht werden.