· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung
Die wichtigsten Neuerungen für Autohäuser und Kfz-Betriebe im Jahr 2020 im Überblick
| Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung in Autohäusern und Kfz-Servicebetrieben beeinflussen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie seit 01.01.2020 bei der Ermittlung der Lohnsteuer und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge achten müssen. |
Änderungen in verschiedenen Gesetzen enthalten
Die Änderungen, die zum Jahresbeginn 2020 in Kraft getreten sind, ergeben sich aus verschiedenen Gesetzesvorhaben. Um die wichtigsten zu nennen, dem
- Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, kurz Jahressteuergesetz 2019 (Abruf-Nr. 212750);
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