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  • · Nachricht · Lohnsteuer/Sozialversicherung

    Erneute Corona-Prämienzahlung bei Arbeitgeberwechsel?

    | Ein ASR-Leser fragt: Kann ich einem neuen Arbeitnehmer, der im Jahr 2021 zu mir gewechselt ist, die Corona-Prämie im Jahr 2021 zahlen? Steuerberaterin Susanne Weber antwortet. |

     

    Antwort | Bei der Corona-Prämie ist der Freibetrag von 1.500 Euro arbeitgeberbezogen. Bei einem Arbeitgeberwechsel 2021 können Sie als neuer Arbeitgeber unter den übrigen Voraussetzungen nochmals 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bereits vom vorherigen Arbeitgeber eine Zahlung erhalten hat (FAQ-Corona [Steuern], Fragen 14 und 15, Stand: 28.12.2020, Abruf-Nr. 219827).

     

    • Beispiel

    Ein Arbeitnehmer stand bis zum 28.02.2021 in einem Arbeitsverhältnis zum Autohaus A. Dieses hat ihm im Jahr 2020 eine Corona-Prämie von 1.500 Euro gewährt. Ab dem 01.03.2021 ist der Arbeitnehmer bei Ihnen im Autohaus beschäftigt. Sie können dem Arbeitnehmer in der verbliebenen Zeit bis zum 30.06.2021 eine Corona-Prämie von 1.500 Euro steuerfrei gewähren.