24.09.2013 · Fachbeitrag · Minijobs
Billigkeitsregelung zu pauschaler Lohnsteuer für Altfälle
| Für Mitarbeiter, die schon vor 2013 einen Minijob in Ihrem Kfz-Betrieb oder Autohaus ausgeübt haben, können Sie auch nach der Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro zum 1. Januar 2013 pauschal zwei Prozent Lohnsteuer abführen. Das hat die OFD Nordrhein-Westfalen in einer bundesweit abgestimmten Verfügung klargestellt (OFD NRW, Kurz-Info ESt vom 31.7.2013, Nr. 6/2013; Abruf-Nr. 132910 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig