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  • 24.09.2013 · Fachbeitrag · Minijobs

    Billigkeitsregelung zu pauschaler Lohnsteuer für Altfälle

    | Für Mitarbeiter, die schon vor 2013 einen Minijob in Ihrem Kfz-Betrieb oder Autohaus ausgeübt haben, können Sie auch nach der Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro zum 1. Januar 2013 pauschal zwei Prozent Lohnsteuer abführen. Das hat die OFD Nordrhein-Westfalen in einer bundesweit abgestimmten Verfügung klargestellt (OFD NRW, Kurz-Info ESt vom 31.7.2013, Nr. 6/2013; Abruf-Nr. 132910 ). |