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  • 20.08.2014 · Fachbeitrag · NATO Truppenstatut

    Alte Abwicklungsscheine noch bis 31. Dezember 2014 verwendbar

    | Offensichtlich selbst gemerkt hat das BMF, dass eine am 20. Juni 2014 bekanntgegebene Änderung nicht zum 1. Juli 2014 umgesetzt werden kann. Daher dürfen Sie – so das BMF – den „alten“ Abwicklungsschein für den Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung an NATO-Truppen nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-Zusatzabkommen noch bis zum 31. Dezember 2014 verwenden. Sie müssen ihn allerdings handschriftlich im Hinblick auf das SEPA-Verfahren anpassen. |