· Fachbeitrag · NATO Truppenstatut
Belgier verwenden VISA-Kreditkarte im Beschaffungsverfahren
| Die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland verwenden ab 1. September 2015 im Beschaffungsverfahren eine VISA-Kreditkarte. Das hat das BMF mitgeteilt. Der Einsatz der Kreditkarte soll der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung „von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung“ erleichtern. |
Für die belgischen Truppen gelten dabei folgende Regeln (BMF, Schreiben vom 18.8.2015, Az. III C 3 -S 7492/08/10002, Abruf-Nr. 145190):
- Wird die VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer als Zahlungsmittel eingesetzt, bleiben Beschaffungen von Leistungen für den dienstlichen Bedarf nach Art. 67 Abs. 3 NATO-Zusatzabkommen von der Umsatzsteuer befreit. Die hierzu an die belgischen Karteninhaber ausgegebenen VISA-Kreditkarten beginnen jeweils mit der Nummer 4857.
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