· Fachbeitrag · NATO Truppenstatut
Briten verwenden zwei Kreditkarten im Beschaffungsverfahren
| Die britischen Beschaffungsstellen können seit 1. März 2011 Leistungen von bis zu 5.600 Euro im vereinfachten Beschaffungsverfahren umsatzsteuerfrei für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung einkaufen. Dabei kommen künftig zwei Kreditkarten zum Einsatz: die GPC-VISA-Kreditkarte und die Corporate Card (Mastercard); letztere beginnt mit der Nummer 55275. |
Ursprünglich hatte es geheißen, die Corporate Card (Mastercard) würde die bisher verwendete GPC-VISA-Kreditkarte ablösen (BMF, Schreiben vom 6.9.2011; Az. IV D 3 - S 7492/07/10006; siehe ASR 10/2011, Seite 2). Jetzt sollen - rückwirkend - beide Karten eingesetzt werden können (BMF, Schreiben vom 29.11.2011, Az. IV D 3 - S 7492/07/10006; Abruf-Nr. 113082).
PRAXISHINWEIS | Im vereinfachten Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung der beiden Kreditkarten auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag. |