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  • · Fachbeitrag · NATO Truppenstatut

    Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit ohne Abwicklungsschein

    | Der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung an NATO-Truppen nach Art. 67 Abs. 3 NATO-Zusatzabkommen kann nach Ansicht des BFH nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung aufgrund der objektiven Beweislage ergeben. |

     

    PRAXISHINWEIS | Mit dieser Entscheidung erweitert der BFH (Urteil vom 5.7.2012, Az. V R 10/10; Abruf-Nr. 123259) die Nachweismöglichkeiten für den liefernden Unternehmer. In der Praxis sollte aber darauf geachtet werden, dass bei der Lieferung von Fahrzeugen oder Ersatzteilen an NATO-Truppenangehörige der Abwicklungsschein nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorliegt. Alle anderen Nachweise dürften schwerer zu erbringen sein.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 37155700