· Nachricht · Sachbezüge
Unterkunft und Verpflegung: Seit 01.01.2025 gelten neue Werte
| Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst ‒ so geschehen auch für das Jahr 2025. Konkret gelten seit 01.01.2025 folgende Werte: |
- Der Monatswert für die Unterkunft ist auf 282 Euro (2024: 278 Euro) gestiegen.
- Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt
- der monatliche Gesamtwert von 333 Euro (2024: 313 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück von 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen von 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro) ‒ der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung also 11,10 Euro.
- Die Sachbezugswerte für Mietwohnungen unterscheiden sich von denen für Unterkünfte. Sie betragen
- 4,95 Euro (2024: 4,89 Euro) je Quadratmeter monatlich bzw.
- 4,05 Euro (2024: 4 Euro) je Quadratmeter monatlich bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche).
PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Arbeitgeber diesen Betrag vom Lohn einbehalten oder der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt. |
Weiterführende Hinweise
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2025“ auf iww.de/asr → Abruf-Nr. 50134932
- 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung → Abruf-Nr. 245225
Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 4 | ID 50259460