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Die Rechengrößen für die Lohnabrechnung 2019 im Überblick
| Auch 2019 gelten zum Teil neue Rechengrößen in der Sozialversicherung bei der Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter. Damit Sie den Überblick behalten, hat ASR alle Rechengrößen für das Jahr 2019 in der Übersicht „Sozialversicherungswerte 2019“ zusammengefasst. |
Die vier wichtigsten Änderungen für die Lohnabrechnung sind:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen seit 01.01.2019 die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge wieder je zur Hälfte (Versichertenentlastungsgesetz).
- Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte.
- Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte.
- Geringverdiener werden bei den Sozialbeiträgen entlastet. Die Einkommensgrenze, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, steigt von 850 Euro auf 1.300 Euro. Statt „Gleitzone“ spricht das Gesetz jetzt von „Übergangsbereich“.
Weiterführender Hinweis
- Übersicht „Sozialversicherungswerte 2019“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45629436
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45626698