· Fachbeitrag · Steuerbescheid
BFH: Regelung zu Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß
| Auch in Zeiten niedriger Zinsen sind die gesetzlich mit 0,5 Prozent pro Monat festgelegten Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Auffassung vertritt der BFH. |
Im konkreten Fall mussten Steuerzahler auf eine Einkommensteuernachzahlung erhebliche Zinsen zahlen (§ 233a AO). Dagegen klagten sie. Sie argumentierten, die gesetzliche Regelung des § 238 Abs. 1 S. 1 AO zur Zinshöhe verstoße in der aktuellen Niedrigzinsphase gegen das allgemeine Gleichheitsgebot. Der BFH schmetterte jedoch alle Argumente ab (BFH, Urteil vom 09.11.2017, Az. III R 10/16, Abruf-Nr. 199918).
Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 3 | ID 45165571