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  • · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2012

    | Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender am Ende des Beitrags fasst Ihre Termine für 2012 übersichtlich zusammen. Sie finden ihn auch in „myIWW“ ( www.iww.de ) zum Download. |

    Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugstelle). Die Beitragsnachweise müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. In der folgenden Tabelle ist deshalb unter „Nachweis“ der letztmögliche Tag (24 Uhr) angeführt, an dem die Nachweise elektronisch übersandt werden können.

     

    • Beitragsnachweise und Fälligkeit der Beiträge für 2012

    Monat

    Nachweis

    Fälligkeit

    Monat

    Nachweis

    Fälligkeit

    Januar

    Di

    24.1.

    Fr

    27.1.

    Juli

    Di

    24.7.

    Fr

    27.7.

    Februar

    Mi

    22.2.

    Mo

    27.2.

    August

    So

    26.8.

    Mi

    29.8.

    März

    So

    25.3.

    Mi

    28.3.

    September

    So

    23.9.

    Mi

    26.9.

    April

    Mo

    23.4.

    Do

    26.4.

    Oktober

    Mi

    Di

    24.10.

    23.10.*

    Mo

    Fr

    29.10.

    26.10.

    Mai

    Mi

    23.5.

    Di

    29.5.

    November

    So

    25.11.

    Mi

    28.11.

    Juni

    So

    24.6.

    Mi

    27.6.

    Dezember

    Di

    18.12.**

    Fr

    21.12.

    * Wenn der 31. Oktober 2012 (Reformationstag) ein Feiertag ist.

    ** Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.