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  • · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2014

    | Clevere Steuerzahler nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist, um ihre Steuern zu zahlen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Mit der folgenden Übersicht und dem Kalender am Ende des Beitrags haben Sie Ihre Steuer- und Sozialversicherungstermine 2014 im Griff. |

     

    Wichtig | Den Kalender „Steuern und Sozialabgaben: Termine 2014“ finden Sie auf wvv.iww.de unter Downloads ? Arbeitshilfen ? Steuerkalender.

    Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweitenArbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen. Das heißt: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24 Uhr elektronisch übersandt sein.