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  • 14.02.2014 · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht

    Neue Lohnsteuernachschau: Selbstanzeige noch möglich?

    | Seit 30. Juni 2013 darf ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt vor der Tür Ihres Autohaus oder Kfz-Betriebs auftauchen und von Ihnen die Lohnunterlagen herausverlangen. In diesem Moment ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung auf Frage des Abgeordneten Pitterle von der Partei „Die Linke“. |