· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Abnehmerversicherung bei Teilelieferungen über Grenzen: ASR liefert Muster für das Tagesgeschäft
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Ob innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr in ein Drittland: Die Abnehmerversicherung schützt Sie als Händler im Abholfall, denn sie dient als Nachweis Ihres guten Glaubens bei umsatzsteuerfreien Lieferungen. Das ist den meisten Händlern bekannt und bei einer Kfz-Lieferung auch bewusst. Ein ASR-Leser fragt sich aber nun: Ist es sinnvoll, die Abnehmerversicherung auch auf Teilelieferungen anzuwenden, wenn der Kunde aus dem Ausland ist? ASR liefert die Antwort ‒ und zwei „Muster-Abnehmerversicherungen“ für Ihr Tagesgeschäft. |
Antwort: Die ASR-Antwort auf die Frage des Lesers lautet: Auf jeden Fall! Die Abnehmerversicherung sollte ausnahmslos immer dann verlangt werden, wenn
- die Lieferung als Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG) oder als innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG) umsatzsteuerfrei erfolgen soll und
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