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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Altteilesteuer bei Teilzahlung durch Garantieversicherung

    | Eine Leserin möchte wissen, wie die Altteilesteuer berechnet wird, wenn der Kunde nur einen Teil des Austauschteils bezahlen muss. Im konkreten Fall beträgt der Wert des Teils 1.000 Euro. Davon muss der Kunde 25 Prozent selbst zahlen, 75 Prozent trägt die Garantieversicherung. Die Rechnung an die Versicherung wird ohne Umsatzsteuer erstellt. Muss der Kunde die Altteilesteuer aus dem Gesamtbetrag von 1.000 Euro bezahlen? |

     

    Unsere Antwort | Nein. Der Kunde muss nur aus dem Eigenanteil die Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt sowohl für die „normale“ Umsatzsteuer als auch für die besondere Altteilesteuer. Er selbst steht auch nur für diesen Anteil im Leistungsverhältnis. Die restlichen 75 Prozent trägt die Garantieversicherung, und diese aufgrund einer Sonderregelung als nicht steuerbare Leistung. Rechnen Sie also wie folgt:

     

    Austauschteil kostet 1.000 Euro (unrabattierter Betrag)

    Rechnung an Kunde 25 %

    250,00 Euro

    Davon 10 % als Basiswert für Altteilesteuer

    25,00 Euro

    Davon 19 % Umsatzsteuer

    4,75 Euro

    Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf die 250 Euro

    47,50 Euro

    Beachten Sie | Die Verbuchung der Umsatzsteuer erfolgt genauso wie im gewöhnlichen Altteilesteuer-Fall (Abschnitt 10.5. Abs. 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 35852410