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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Autohaus nutzt Kfz zwischen An- und Verkauf als Werkstattwagen: Differenzbesteuerung?

    | Ihr Autohaus kauft ein Fahrzeug von einer Privatperson an, Sie setzen dieses als Werkstattwagen ‒ oder auch als Firmen- oder Mietwagen ‒ ein und dann verkaufen Sie es wieder. Dürfen Sie für den Weiterverkauf die Differenzbesteuerung anwenden? Diese Frage hat ein Leser an ASR gestellt. |

     

    Nur Wiederverkäufer dürfen die Differenzbesteuerung anwenden

    Verkaufen Sie ein Fahrzeug, unterliegt grundsätzlich der volle Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Das ist dann nachteilig, wenn Sie das Fahrzeug zuvor von einer Privatperson angekauft haben. In dem Fall bestand bei Erwerb nämlich kein Anspruch auf Vorsteuerabzug und deswegen führt die gezahlte Umsatzsteuer bei Ihnen in voller Höhe zu einer Belastung. Um das zu verhindern, hat der Gesetzgeber mit § 25a UStG die Differenzbesteuerung eingeführt. Wenden Sie die Differenzbesteuerung an, unterliegt der Umsatzsteuer nur der Betrag, um den Ihr Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt, sprich die Differenz. Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist folgerichtig vor allem, dass für den Erwerb des Fahrzeugs keine Umsatzsteuer angefallen ist (z. B. Erwerb von privat) und, dass der Verkäufer ein Wiederverkäufer ist.

     

    Hintergrund | Wiederverkäufer sind Unternehmer, die bei ihrer Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie dann ‒ ggf. nach Instandsetzung ‒ im eigenen Namen verkaufen (Abschnitt 25a.1 Abs. 2 UStAE).