· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Beendigung eines Leasingverhältnisses - Antworten auf offene umsatzsteuerliche Fragen
von StB, Dipl. Finw. (FH) Marco Fuß, Geschäftsführer der ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster
| Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug ist nicht umsatzsteuerbar. Weitere Fragen, die Sie als Lieferant und Rückkäufer oder als Leasinggeber betreffen, sind jedoch offen: Wie sind Ihre Zahlungen an die Leasinggesellschaft beim Fahrzeugrückkauf zu behandeln? Was gilt, wenn Sie den Minderwertausgleich vom Leasingnehmer verlangen? Kann die Vorsteuer aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Leasingverhältnisses gezogen werden? Der folgende Beitrag liefert die Antworten. |
Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen
Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen bei der Beendigung des Leasingverhältnisses gilt:
- Die Zahlung eines Minderwertausgleichs durch den Leasingnehmer für Schäden, welche durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung entstanden sind, sind beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das ist höchstrichterlich geklärt, und wird auch von der Finanzverwaltung akzeptiert (siehe ASR 3/2014, Seite 12).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig