· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Beim Gutscheinverkauf gibt es zwei Besteuerungszeitpunkte
| Ein Leser fragt: Wir haben in der Vorweihnachtszeit erstaunlich viele Gutscheine an unsere Kunden verkauft. Manche wurden nur über einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Andere können nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden. Zum Beispiel beim Reifenkauf, für eine Autowäsche oder bei einer Inspektion. Wann muss die Umsatzsteuer abgeführt werden, sofort oder erst wenn die Gutscheine eingelöst werden? |
UNSERE ANTWORT | Es kommt auf den Inhalt des Gutscheins an, sagt die
OFD Karlsruhe (Schreiben vom 25.8.2011, Az. S 7270/3; Abruf-Nr. 114205). Und Sie haben das Unterscheidungsmerkmal schon angesprochen:
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