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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Besonderer Hinweis in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung gilt erst seit 30. Juni 2013

    |  Der besondere Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung in einer Rechnung mit den Worten „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ gilt erst seit 30. Juni 2013, und nicht wie in ASR 7/2013 (Seite 11) irrtümlich berichtet rückwirkend zum 1. Januar 2013. |

     

    Damit erübrigt sich auch der Praxishinweis (letzter Aufzählungspunkt) in der gedruckten Ausgabe, auf älteren Rechnungen aus dem Jahr 2013, die den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung noch nicht enthalten, einen Vermerk anzubringen, dass die Neuregelung rückend in Kraft getreten sei. Im Internet (www.asr.iww.de) haben wir den Beitrag aus der Ausgabe 7/2013 auf den neuesten Stand gebracht.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „In einer Rechnung besonders auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweisen?“, ASR 7/2013, Seite 11
    Quelle: ID 40359030