20.11.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer
„Briefkastensitz“ des Lieferanten reicht zum Vorsteuerabzug
| Ein „Briefkastensitz“ auf der Rechnung eines Lieferanten reicht für den Vorsteuerabzug aus. Das hat der EuGH am 15.11.2017 in zwei vom BFH initiierten Vorabentscheidungsersuchen entschieden. Die deutsche Finanzverwaltung sieht darin keine „vollständige Anschrift“ und versagt bisher den Vorsteuerabzug aus solchen Rechnungen. Diese Verwaltungspraxis dürfte nicht länger haltbar sein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig