· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Einkauf von Transportleistungen aus der EU - Auf den rechtzeitigen Rechnungseingang achten!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund und StB Lars Fuisting, Fachwerk Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf
| Lassen Sie Fahrzeuge von einem Frachtführer aus dem EU-Ausland transportieren, erhalten Sie eine Nettorechnung. Dieser messen Sie in der Regel weniger Bedeutung bei, denn aus ihr ergibt sich für Sie kein Vorsteuerabzug. Kommt die Rechnung erst nach einiger Zeit, werden Sie auch damit einverstanden sein und nur prüfen, ob Sie den Nettobetrag wirklich schulden. Doch Vorsicht: In diesem Fall sind Sie Steuerschuldner und erklären möglicherweise die Umsatzsteuer nicht rechtzeitig. Das kann eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung auslösen! |
Die typische Verfahrensweise in der Praxis
Ein von den Autoren betreuter Fall aus dem Mandantenkreis zeigt einen - leider alltäglichen - Ablauf im Abrechnungswesen vieler Autohäuser:
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Der Dortmunder Kfz-Händler D (Dauerfristverlängerer) beauftragt den italienischen Frachtführer I, Fahrzeuge von Mailand nach Dortmund zu transportieren. I transportiert die Fahrzeuge am 21.07.2016. Wegen der Ferienzeit schreibt er die Rechnung erst am 27.09.2016. Die Rechnung geht dem D am 04.10.2016 zu. |
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