· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ende der befristeten Umsatzsteuer-Senkung im Autohaus: Was gilt ab dem 01.01.2021?
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wurden die Umsatzsteuersätze für Fahrzeuglieferungen und andere Leistungen der Autohäuser von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz). Was gilt ab dem Ende der Befristung, also ab dem 01.01.2021? Diese Frage beantwortet Ihnen ASR in diesem Beitrag. |
Zwölf Grundregeln
Bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes gibt es zwölf Grundregeln, die für Autohäuser besonders relevant sind:
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