· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EU-Verkauf eines NW ‒ Kein „freiwilliger Verzicht“ auf die Steuerbefreiung möglich
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Der Verkauf eines Neufahrzeugs in einen anderen EU-Mitgliedstaat führt im Ursprungsland ausnahmslos zu einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung. Das kann man auch durch Sondervereinbarungen nicht vermeiden. |
FRAGE: Wir möchten das Risiko, das man mit dem gesamten Geschäft bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat, vermeiden. Ein Rechtsanwalt hat uns darum geraten, den Satz ‒ der im anliegenden Kaufvertrag unter „Sondervereinbarungen“ markiert ist ‒ zu verwenden:
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Der Käufer versichert ausdrücklich, dass er das Fahrzeug nicht zu unternehmerischen Zwecken erwirbt und ‒ sofern er eine USt-IDNr haben sollte ‒ für dieses Geschäft auf die Verwendung der USt-IDNr verzichtet. Daher vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich obigen Bruttogesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wie am 04.10.2021 besprochen keine Mehrwertsteuerrückerstattung möglich! Fahrzeug ab dem 15.11.2021 abholbereit! Vorher ist keine Auslieferung möglich. |
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