· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EU-Verkauf: Vorsicht bei einem Verkauf nach vorhergehendem Einkauf im EU-Ausland
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Abrechnungsfehler sind rückwirkend nicht heilbar. So lautet die neue Rechtsprechung von EuGH und BFH. Die Urteile ergingen zum Nachteil von Kfz-Händlern. Sie sind höchst praxisrelevant. Betroffen sind vor allem Ersatzteil- und Fahrzeug-Verkäufe, die für Kfz-Händler in Grenzregionen zum Tagesgeschäft gehören. ASR zeigt, wie Sie als Kfz-Händler sich vor Nachteilen schützen können. |
Wann für deutsche Kfz-Händler die Rechtsprechung wichtig ist
Nach der neuen Rechtsprechung ist für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft zwingend erforderlich, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird (EuGH, Urteil vom 08.12.2022, Rs. C-247/21, Abruf-Nr. 232926, Luxury Trust Automobil) und BFH (Urteil vom 17.07.2024, Az. XI R 35/22 (XI R 14/20), Abruf-Nr. 243859).
Sie als Kfz-Händler müssen die neue Rechtsprechung beachten,
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